Arzneimittel, Medizinprodukte und Kosmetika
Arzneimittel, Medizinprodukte und Kosmetika – eine kurze Begriffsübersicht
Sowohl mit Arzneimitteln, als auch mit Kosmetika und Medizinprodukten kommen Ärzte, Mitarbeiter und Patienten fast täglich in Kontakt. Sie beeinflussen unsere Arbeit und auch unsere Lebensgestaltung.
Dabei entsteht bei Anwendern ohne medizinische Fachausbildung vielleicht die Frage, nach dem Unterschied zwischen den drei Begriffen? Medizinern gibt der Artikel für den Fall einer Patientenrückfrage eine zuverlässige und verständliche Übersicht über die wichtigsten Unterschiede.
Arzneimittel dienen dazu, menschliche Krankheiten zu verhindern oder zu heilen. Sie beeinflussen die körperlichen Funktionen, wie z.B. den Blutdruck oder das Schmerzempfinden. Das Verwaltungsgericht Köln hat dazu einmal die „Wechselbeziehung zwischen den Molekülen der (…) Substanz und einem zellulären Bestandteil“ betont. Nach Ansicht des Gerichts kommt es also zu einer direkten Reaktion von Arzneimittel und Körper.
Auch durch den Einsatz von Medizinprodukten möchten Arzt und Patient einen Fortschritt für die Gesundheit erreichen. Jedoch wirken Medizinprodukte anders: Zu Ihnen gehören sowohl Stoffe, mit denen Ärzte eine medizinische Diagnose stellen können, als auch Hilfsmittel, die die ärztliche Untersuchung oder OP erleichtern bzw. sie ermöglichen.
So zählen z.B. Operations-Instrumente, Ultraschallgeräte, EKG-Geräte, Kontrastmittel, OP-Verbände oder Rollatoren etc. zu dem Oberbegriff „Medizinprodukt“.
Der Begriff des Medizinprodukts ist also viel weiter gefasst, als der des Arzneimittels. Eine Abgrenzung erfolgt daher negativ, indem der Gesetzgeber ausschließt, was kein Arzneimittel ist. Eine ganz genaue Definition finden Sie in § 3 des Medizinproduktegesetzes (MPG). Auszugsweise heißt es dort:
„Medizinprodukte sind alle verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen,
der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder der Empfängnisregelung
zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.“
Medizinprodukte werden in verschiedene Klassen eingestuft. Dabei entscheidet die Gefährlichkeit des Medizinprodukts über die Klassifizierung.
Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Fachartikel „Einstufung von Medizinprodukten“.
Wenn Sie sich dafür interessieren, wie Medizinprodukte eigentlich zugelassen werden und dann auf den Markt kommen, lesen Sie gerne hierweiter.
Gegenüber Arzneimitteln und Medizinprodukten wirken Kosmetika rein äußerlich. Sie sollen Haut, Nägel und Haare reinigen und pflegen, haben aber keine heilende Wirkung. Trotzdem müssen Hersteller auf die Reinlichkeit der Produkte achten, um das Wohl der Anwender zu wahren.
Haben Sie weitere Nachfragen zu diesen Themen oder möchten Sie sich über eine Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen informieren? Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Hering, beraten Sie gerne – kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Rechtsanwalt Fabian T. Hering
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