Aufgabenbereiche – LM-Recht
Die Rechtsanwaltskanzlei Hering setzt sich umfassend, kompetent und engagiert für Ihre Belange im gesamten Bereich des Lebensmittelrechts ein.
Wir bieten Beratung für sämtliche Lebensmittelunternehmer an:
- Hersteller, Importeur,
- Großhändler, Einzelhändler,
- Gastronomie, Bäckerei, Einzelhandel, Fleisch- u. Fischverarbeitung, Feinkost,
- Produktionsbetriebe, Zulieferer, etc.
Innerhalb dieser Firmenstrukturen beraten wir den Inhaber, Geschäftsführer, andere Vertretungsberechtigte, die Leitungs- und Entscheidungsebene sowie die Mitarbeiter damit die lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden und Verstöße vermieden werden.
Im Konfliktfall setzen wir Ihre Interessen energisch aber auch mit der erforderlichen Feinfühligkeit, ggf. auch durch Mediation, mit allen gebotenen rechtlich Mitteln gegenüber dem Gegner, Behörden und Gerichten durch.
Aufgabenbereiche:
- Beratung im Lebensmittelrecht (LFGB, LMIV, LMHV, BasisVO, etc.)
- Beratung vor und nach einer Begehung durch die Lebensmittelkontrolle
- Vertretung und Beratung im Fall einer Beanstandung (Ordnungswidrigkeit, Straftat, Verwaltungsbescheid)
- Unterstützung bei Kontakt mit Behörden bei Genehmigungen und Zertifizierungen
- Lebensmittelstrafrecht, Bußgeldbescheid, Verwaltungsmaßnahmen
- Fortbildungen im Lebensmittelrecht, Lebensmittelverantwortung, Compliance, HACCP, Hygiene, Aufgabenübertragung, Aufsichtspflicht, Kennzeichnung, Allergene, Nährwertangaben, etc.
Sie haben Fragen oder ein Anliegen? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit.