Strafverteidigung
In Strafsachen berät und verteidigt Sie kompetent die Rechtsanwalts-Kanzlei Hering.
Ein Interessenschwerpunkt ist die Strafverteidigung, die Kanzlei befasst sich langjährig und intensiv mit dem Rechtsgebiet Strafrecht.
Mit Engagement aber auch der erforderlichen Feinfühligkeit verteidigt Sie der Strafverteidiger Fabian T. Hering kompetent in einem gegen Sie gerichteten Verfahren.
„Als Ihr Anwalt in Strafsachen stehe ich Ihnen in jeder Lage des Verfahrens
beratend und unterstützend zur Seite.“
In sämtlichen Bereichen des Strafrechtes beraten und vertreten wir Sie bundesweit. Die Tätigkeit umfasst dabei sowohl die präventive Beratung im Vorfeld (= Compliance = Ziel zur Gesetzestreue), als auch anlassbezogen um Mandanten in Fällen von Verdacht und Beschuldigung sowie in laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren zu begleiten.
Das Aufgabenspektrum der Kanzlei umfasst dabei das Strafrecht, Strafprozessrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht:
- Betäubungsmitteldelikte (Anbau, Handel, Herstellung, Einfuhr)
- Dienststrafrecht (Ermittlungs- und Strafverfahren gegen öffentlich Beschäftigte)
- Haftrecht (Untersuchungshaft (U-Haft), Strafvollstreckung)
- Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag, schwerer Raub bzw. Erpressung)
- Rechtsmittel (Berufung und Revision)
- Sexualstraftaten
- Steuerstrafrecht
- Vermögensdelikte (Betrug, Untreue)
- Verkehrsstrafrecht (Alkohol-, Abstand-, Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, Fahrerflucht, allgemeine Gefährdung des Straßenverkehrs)
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Zeugen in Strafverfahren, einschließlich der Begleitung zu Vernehmungen als Zeugenbeistand.